Wettbewerbsordnung

WETTBEWERBSORDNUNG

1 Die Teilnahme ist ausschließlich Inhabern von Eisdie- len, deren Familienmitgliedern oder Angestellten vorbehalten, die bei der Anmeldung bescheinigen können, dass sie vom Inhaber bevollmächtigt sind den Namen des Betriebes zu führen.

2 Jeder Betrieb mit eigenem Produktionslabor ist nur zu einer Anmeldung zur Teilnahme berechtigt. Der Teilnehmer kann zwischen den Wettbewerben Haselnuss, Joghurt oder Erdbeere wählen.

Die Danksagungen und Preise werden an die Teilnehmer ausgegeben, welche auf dem Anmeldeformular aufge- führt sind.

3 Die Organisatoren haben das Recht, diverse Unterla- gen der Gewinnern zu verlangen, welche den Wahrheits- gehalt der im Teilnahmeformular angegebenen Daten verifizieren.

4 Die Wettbewerbsteilnehmer müssen sich am Samstag, den 3. Februar, zu den im Programm angegebenen Zei- ten mit einer Grundmasse von mindestens 3 Litern der Geschmacksrichtung Haselnuss vorstellen. Das Gleiche gilt für Sonntag, den 4. Februar beim Joghurt-Wettbe- werb und für Montag, den 5. Februar beim Erdbeere- Wettbewerb.

5 Das Mischen der Grundmassen erfolgt in den den Laboratorien. Nach dem Frieren der Massen wird die Speiseeisprobe in einen von den Organisatoren zur Ver- fügung gestellten 500 ml Behälter abgefüllt und dem Sekretariat des Wettbewerbs übergeben.

6 Eine spezielle Kommission wird eine Vorauswahl der eingereichten Speiseeisproben treffen. Sie bestimmt die besten 5 (fünf) Proben, die zur Endabstimmung zu- gelassen werden.

7 Die ausgewählten Proben werden von einer 5-köpfi- gen Jury bewertet. Diese Jury vergibt ihr Urteil in Anwe- senheit der Wettbewerbsteilnehmer in offener Abstim- mung mit Hilfe von speziellen Punktekellen. Die Jury triff ihr Urteil unter Bezugnahme auf Akronyme zur Unter- scheidung der in Frage kommenden Behälter; Umschlä- ge, die mit denselben Abkürzungen und mit den Namen der Teilnehmer versehen sind, werden erst nach Beendi- gung der Abstimmung geöffnet.

8 Für jedes Auswahlverfahren gibt es kein ex-equo also keine weitere Abstimmung, um den Gewinner zu ermit- teln.

9 Das beste Speiseeis mit Haselnussgeschmack gewinnt die grüne Vespa, das beste Eis mit Joghurtgeschmack gewinnt die weiße Vespa und das beste Eis mit Erdbeer- geschmack wird mit der roten Vespa ausgezeichnet.

10 Die Gewinner der ersten drei Wettbewerbe und damit der jeweiligen Vespas, wie oben angegeben, werden am Dienstag, den 6. Februar im “Best in Show”-Finale der Gelatissimo 2024 gegeneinander um den Pokal für das beste Mango Sorbet antreten.

11 Am Mittwoch, den 7. Februar 2024, findet das Finale des Intercup-Wettbewerbs statt, welches den Finalisten der Wettbewerbe der ersten drei Tage (die besten 5 Haselnuss-Gelati, die besten 5 Joghurt-Gelati und die besten 5 Erdbeere-Gelati) und den Finalisten des Grand Prix 2016, 2018, 2020, 2022 vorbehalten ist. Der Kan- didat, der das beste Cremino Gianduja Gelato herstellt, gewinnt einen von der Zeitschrift und der Firma PreGel gestalteten Fiat 500.

12 Die Organisation lehnt die Haftung für Schäden jeglicher Art, die von den Teilnehmern in Zusammenhang mit der Veranstaltung erlitten oder verursacht werden, ab.

13 Die Organisation behält sich das Recht vor, Änderungen am Reglement vorzunehmen, die zu einer Verbesserung der Veranstaltung führen.

14 Die Organisation behält sich außerdem das Recht vor, jederzeit Änderungen an den aktuellen Preisgeldern vorzunehmen.

Es ist obligatorisch, sich in einer weißen Arbeitsjacke und einer Kopfbedeckung, jeweils ohne Firmenlogo o.Ä., zu präsentieren.


Die Kosten für die Anmeldung zum Wettbewerb betragen 50,00 Euro. Der Betrag kann mittels Banküberweisung auf das folgende Konto überwiesen werden:

Levati Editori srl

Allianz Bank

IBAN: IT93Y0358901600010570785899 

SWIFT: BKRAITMM